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   LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02   

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https://dejure.org/2003,4373
LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02 (https://dejure.org/2003,4373)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20.01.2003 - 5 Sa 833/02 (https://dejure.org/2003,4373)
LAG Niedersachsen, Entscheidung vom 20. Januar 2003 - 5 Sa 833/02 (https://dejure.org/2003,4373)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Mutterschutzlohn - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit - Beweislast

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs. 1 MuSchG; § 11 Abs. 1 MuSchG
    Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des bisherigen Durchschnittsverdienstes; Aussetzen der Arbeit; Beschäftigungsverbot aufgrund psychischer Belastungen der Arbeitnehmerin; Abgrenzung zwischen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Mutterschaftsgeld bei Risikoschwangerschaft; Weitergewährung des bisherigen Durchschnittsverdienstes; Aussetzen der Arbeit; Beschäftigungsverbot aufgrund psychischer Belastungen der Arbeitnehmerin; Abgrenzung zwischen Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen ...

  • Judicialis

    MuSchG § 3; ; MuSchG § 3 Abs. 1; ; MuSchG § 3 Abs. 2; ; MuSchG § 11; ; MuSchG § 11 Abs. 1; ; MuSchG § 11 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zahlung von Mutterschutzlohn aus übergegangenem Recht

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein Anspruch auf Mutterschutzlohn bei Arbeitsunfähigkeit der Schwangeren trotz gleichzeitigen Ausspruchs eines Beschäftigungsverbots

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mutterschutzgeld wird bei Arbeitsunfähigkeit nicht gezahlt

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 1120
  • BB 2003, 1020
  • DB 2003, 1068
  • NZA-RR 2003, 517
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 753/00

    Mutterschutzlohn - Ärztliches Beschäftigungsverbot

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 13.02.2002 - 5 AZR 753/00, nicht amtlich veröffentlicht unter I. 2. der Gründe; BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - EzA § 3 MuSchG Nr. 7 = NZA 2001, 1017; BAG 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 - EzA § 3 MuSchG Nr. 4 EzA 1998, 194; BAG 05.07.1995 - 5 AZR 13/94 § 11 n. F. MuSchG Nr. 15 = NZA 1996, 137).

    Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 13.02.2002 a. a. O. unter 1.4. der Gründe; BAG 12.03.1997 - 5 AZR 766/95 - EzA § 3 MuSchG Nr. 3 = NZA 1997, 882).

    Nur in diesem Fall ist das sich verwirklichende Risiko der §§ 3 Abs. 1, 11 MuSchG dem Arbeitgeber zuzuweisen, die Arbeitsunfähigkeit dagegen subsidiär (BAG 13.02.2002 a. a. O. unter I. 5. der Gründe).

  • BAG, 12.03.1997 - 5 AZR 766/95

    Beweiswert des ärztlichen Zeugnisses nach § 3 Abs. 1 MuSchG

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
    Sie verweist insbesondere auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 12.03.1997 (5 AZR 766/95), wonach "insbesondere in Fällen der sogenannten Risikoschwangerschaft und wenn ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde, nachdem die Frau zuvor wegen schwangerschaftsbedingter Krankheit arbeitsunfähig krankgeschrieben war", der behandelnde Arzt nach einer Abwägung zu entscheiden hat, ob krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit vorliegt, oder aber (nur) Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind bei Fortdauer der Beschäftigung gefährdet sind.

    Je nachdem, ob eine Arbeitsunfähigkeit vorliegt oder nicht, hat die Schwangere entweder einen - gesetzlich auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch auf Entgeltfortzahlung wegen krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit gegen den Arbeitgeber (§ 3 Entgeltfortzahlungsgesetz) und anschließend auf Krankengeld gegen die Krankenkasse (§ 44 SGB V), oder sie hat gegen den Arbeitgeber einen - nicht auf sechs Wochen beschränkten - Anspruch nach § 11 Abs. 1 Satz 1 MuSchG (BAG 13.02.2002 a. a. O. unter 1.4. der Gründe; BAG 12.03.1997 - 5 AZR 766/95 - EzA § 3 MuSchG Nr. 3 = NZA 1997, 882).

  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten -

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
    Der Richter muss sich mit einer "persönlichen Gewissheit" begnügen, welche den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 14.01.1993 - IX ZR 238/41 - NJW 1993, 935 unter II. 3. a) der Gründe).
  • BAG, 21.03.2001 - 5 AZR 352/99

    Beweiswert eines ärztlichen Beschäftigungsverbots

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 13.02.2002 - 5 AZR 753/00, nicht amtlich veröffentlicht unter I. 2. der Gründe; BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - EzA § 3 MuSchG Nr. 7 = NZA 2001, 1017; BAG 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 - EzA § 3 MuSchG Nr. 4 EzA 1998, 194; BAG 05.07.1995 - 5 AZR 13/94 § 11 n. F. MuSchG Nr. 15 = NZA 1996, 137).
  • BAG, 01.10.1997 - 5 AZR 685/96

    Mutterschutzlohn und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 13.02.2002 - 5 AZR 753/00, nicht amtlich veröffentlicht unter I. 2. der Gründe; BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - EzA § 3 MuSchG Nr. 7 = NZA 2001, 1017; BAG 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 - EzA § 3 MuSchG Nr. 4 EzA 1998, 194; BAG 05.07.1995 - 5 AZR 13/94 § 11 n. F. MuSchG Nr. 15 = NZA 1996, 137).
  • BAG, 05.07.1995 - 5 AZR 135/94

    Mutterschutz - Beschäftigungsverbot - Arbeitsunfähigkeit

    Auszug aus LAG Niedersachsen, 20.01.2003 - 5 Sa 833/02
    Das ärztliche Zeugnis ist für das Beschäftigungsverbot konstitutiv (BAG 13.02.2002 - 5 AZR 753/00, nicht amtlich veröffentlicht unter I. 2. der Gründe; BAG 21.03.2001 - 5 AZR 352/99 - EzA § 3 MuSchG Nr. 7 = NZA 2001, 1017; BAG 01.10.1997 - 5 AZR 685/96 - EzA § 3 MuSchG Nr. 4 EzA 1998, 194; BAG 05.07.1995 - 5 AZR 13/94 § 11 n. F. MuSchG Nr. 15 = NZA 1996, 137).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2004 - 9 Sa 2109/03

    Mutterschaftslohn bei Beschäftigungsverbot

    Die Arbeitnehmerin trägt dann die Beweislast dafür, dass ein wirksames Beschäftigungsverbot vorliegt (vgl. LAG Niedersachsen, Urt. v. 20.01.2003 - 5 Sa 833/02 = NZA - RR 2003, 517 ff.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - 3 Sa 347/03

    Mutterschutz, Lohn, Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Beweiswert, Krankheit,

    Der Arbeitgeber trägt das Risiko, das Gericht von der Unrichtigkeit des ärztlichen Beschäftigungsverbotes überzeugen zu müssen (BAG v. 31.07.1996 - 5 AZR 474/95, zitiert. n. Juris; LAG Niedersachsen v. 20.01.2003, 5 Sa 833/02 = NZA - RR 517 ff.).
  • SG Osnabrück, 26.08.2009 - S 16 AL 131/08

    Anspruch auf Gewährung von Arbeitslosengeld für die Zeit eines

    Zwar hat das BAG ausgeführt, dass wohl meist ein Gleichlauf von Arbeitsunfähigkeit und Beschäftigungsverbot vorliegen dürfte, allerdings wurde in der gleichen Entscheidung dem Arzt auch ein gewisser Beurteilungsspielraum zugesprochen (vgl. BAG, Urteil vom 13.02.2002, Az.: 5 AZR 753/00; siehe auch: LAG Niedersachsen, Urteil vom 20.01.2003, Az.: 5 Sa 833/02).
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